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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Immobilienangebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger persönlich für die Provision der Firma Dietmar Grunert
Immobiliengesellschaft bR.
2. Der Nachweis der angebotenen Objekte durch die Firma Dietmar Grunert Immobiliengesellschaft bR gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der
Angebote schriftlich nachweist, dass ihm das Objekt bereits von anderer Seite angeboten wurde.
3. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
4. Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z. B. Kauf, Miete oder Pacht) zustande, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen. Der Erwerb der Objekte im Wege des
Erbbaurechtes oder der Erbpacht usw. stehen einem Verkauf gleich.
5. Die Firma Dietmar Grunert Immobiliengesellschaft bR darf auch für die Gegenseite tätig werden.
6. Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag wieder rückgängig gemacht oder aufgehoben, so bleibt der Provisionsanspruch der Firma Dietmar Grunert Immobiliengesellschaft bR
hiervon unberührt.
7. Wird ein durch die Firma Dietmar Grunert Immobiliengesellschaft bR nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 5 Jahren danach gekauft,
so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, abzüglich der für den 1. Vertrag gezahlten Provision.
8. Auch bei telefonisch (mündlich) bekanntgegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.
9. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche oder telefonische Zusagen müssen schriftlich bestätigt werden.
10. Bei Abschluss eines Vertrages über die angebotenen Objekte ist die Firma Dietmar Grunert Immobiliengesellschaft bR hinzuzuziehen.
11. Die Provision der Firma Dietmar Grunert Immobiliengesellschaft bR beträgt 6 % (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) vom Kaufpreis, wenn sich aus den vorstehenden Angeboten nichts
anderes ergibt. Die Provision ist vom Käufer zu tragen und fällig und zahlbar mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
12. Bei Erwerb eines von der Firma Dietmar Grunert Immobiliengesellschaft bR angebotenen Objektes auf dem Wege der Zwangsversteigerung entsteht eine Provision in Höhe von 6 % (zzgl.
gesetzl. Mehrwertsteuer) des Kaufpreises.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
14. Mit Entgegennahme dieser Angebote erklärt sich der Empfänger mit den Geschäftsbedingungen der Firma Dietmar Grunert Immobiliengesellschaft bR einverstanden.
15. Die Firma haftet in keiner Weise für die Finanzierung der von ihr angebotenen Objekte.
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